Wegen seiner "gefährlichen, psychopathischen Züge" ordnete das Essener Landgericht außerdem Sicherungsverwahrung an. Das Urteil lautet auf Mord und Schwangerschaftsabbruch. Die Richter verzichteten bei der Urteilsbegründung darauf, die grausamen Details der Verstümmelung noch einmal aufzuzählen. "Es ist ein Alptraum", sagte Richter Andreas Labentz. "Das Entsetzlichste, das wir als Schwurgericht an Verletzungs- und Tötungshandlungen jemals gesehen haben."
Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte die schlafende 22-Jährige im Juni 2015 erst bis zur Bewusstlosigkeit würgte, dann mit einem Stich in den Hals tötete und sie schließlich verstümmelte. Die Rechtsmediziner fanden bei der Obduktion mehr als 40 Stiche und Schnitte. Richter Labentz bezeichnete den Angeklagten als einen "Psychopathen", der egozentrisch seine eigenen Interessen durchsetze. Was ihn besonders gefährlich mache, sei seine niedrige Aggressionsschwelle.
Nicht der erste Vorfall
Im Prozess hatte der 33-Jährige die Tat zwar gestanden, an Einzelheiten konnte er sich aber nach eigener Aussage nicht mehr erinnern. Er habe Drogen und Alkohol konsumiert, sich dann ins Bett gelegt. "Als ich wieder wach wurde, lag Mandy tot neben mir", sagte er den Richtern. Ein Motiv nannte er nicht. Er sagte nur: "Ich weiß auch nicht, warum ich das getan habe."
Nur vier Monate vor dem Mord an seiner Freundin hatte der 33-Jährige schon einmal versucht, eine Frau im Schlaf zu erstechen. Einer weiteren Freundin hatte er einige Zähne ausgeschlagen, weil sie seinen Heiratsantrag abgelehnt hatte. "Er konnte aus dem Nichts heraus aggressiv werden", sagten Zeugen im Prozess vor dem Essener Schwurgericht.
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