Auch der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach lehnte es ab, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Vorgaben zur AfD-Beobachtung zu machen: "Wer zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes wird, entscheidet das BfV in eigener Zuständigkeit", sagte Bosbach. Ähnlich äußerte sich der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki. Das Amt benötige hierzu auch "keine Aufforderung von Sigmar Gabriel", sagte der Liberale. Man dürfe nicht "den Eindruck erwecken, der Verfassungsschutz könne politisch instrumentalisiert werden".
Die Grünen hingegen fordern, der Verfassungsschutz solle "prüfen, ob die AfD beziehungsweise Teilorganisationen nicht die Voraussetzungen einer Beobachtung erfüllten. Das sind Feinde des Rechtsstaates", sagte Innenpolitiker Volker Beck.
Mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge
Gabriel hatte zuvor in der Bild am Sonntag gesagt, für ihn gehöre die AfD in den Verfassungsschutzbericht. Anlass waren die Äußerungen der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry über einen möglichen Schusswaffengebrauch der Polizei bei illegalen Grenzübertritten.
Ihre Stellvertreterin Beatrix von Storch legte später auf Facebook nach. "Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?", wurde sie in dem sozialen Netzwerk gefragt. Storch antwortete knapp mit "Ja", ruderte später aber etwas zurück: "Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig." Die Aussagen hatten Empörung bei Politikern der etablierten Parteien ausgelöst.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Forderung der AfD-Politker für falsch, wonach Polizisten per Gesetz verpflichtet seien, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch" zu machen. GdP-Vize Jörg Radek sagte dem MDR: "Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht."
Tags: