Downsyndrom-Bluttests vor der Geburt unter engen Bedingungen auf Kassenkosten

  20 September 2019    Gelesen: 615
Downsyndrom-Bluttests vor der Geburt unter engen Bedingungen auf Kassenkosten

Schwangere Frauen sollen Bluttests vor der Geburt auf ein Down-Syndrom des Kindes künftig unter engen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium am Donnerstag in Berlin.

Möglich sein soll die neue Kassenleistung aber "nur in begründeten Einzelfällen" für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach einer ärztlichen Beratung, verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen.

Durch die sehr engen Voraussetzungen" werde klar und eindeutig geregelt, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares "Screening" eingesetzt werde, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Ziel ist es laut G-BA, Risiken einer sonst erforderlichen invasiven Untersuchung zu vermeiden.

In Anspruch genommen werden kann die neue Kassenleistung vorerst noch nicht - zunächst muss voraussichtlich Ende 2020 die verpflichtende Versicherteninformation beschlossen werden. Auch das Bundesgesundheitsministerium muss die Beschlüsse billigen.

sputniknews


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