AKK darf nicht bei Merkel mitfliegen

  22 September 2019    Gelesen: 605
AKK darf nicht bei Merkel mitfliegen

Die Tinte unter dem Klimapaket ist noch nicht trocken, schon brechen Kanzlerin Merkel und Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer zu einer wenig klimafreundlichen Auslandsreise auf. Sie fliegen zeitgleich mit zwei Regierungsjets in die USA. Die Idee, sich einen Flieger zu teilen, wird kurz vor Start verworfen.

Kanzlerin Angela Merkel und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer starten zwei Tage nach der Verabschiedung des Klimapakets der großen Koalition heute fast zeitgleich mit zwei verschiedenen Maschinen der Luftwaffe Richtung US-Ostküste. Merkel fliegt zum am Montag beginnenden UN-Klimagipfel nach New York und nimmt anschließend an der UN-Generaldebatte ab Dienstag teil. Kramp-Karrenbauer fliegt zu einem Treffen mit ihrem amerikanischen Amtskollegen Mark Esper nach Washington, D.C.

Ursprünglich war geplant, dass Kramp-Karrenbauer mit ihrer Delegation in der Kanzler-Maschine mitfliegt, in der auch CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller und Umweltministerin Svenja Schulze von der SPD reisen. Der Airbus A340 sollte erst in New York zwischenlanden und dann weiter nach Washington fliegen.

Weil Kramp-Karrenbauer bereits am Montagabend nach Deutschland zurückfliegt, wollte sie eine normale Linienmaschine nehmen. Die Flugtickets waren bereits bestellt.

Doch dann soll nach Informationen der "Bild am Sonntag" das Kanzleramt dem Verteidigungsministerium signalisiert haben, dass ein Mitflug Kramp-Karrenbauers nicht gewünscht sei und die Anreise eigenständig erfolgen solle. Das Blatt beruft sich auf Angaben aus Regierungskreisen.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte der Zeitung: "Im Zuge der Planungen dieser Reise haben wir uns bemüht, den Einsatz der Flugzeuge zu optimieren." Flugplanung und die Auswahl der eingesetzten Regierungsmaschinen richteten sich nach dem Zielflughafen, der Flugstrecke, der Delegationsgröße und den terminlichen Verpflichtungen der Regierungsmitglieder, hieß es. Ein konkreter Grund für die getrennte Anreise wurde demnach nicht genannt.

Quelle: n-tv.de


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