EU-Gericht lehnt Steuerverfahren gegen Starbucks ab

  24 September 2019    Gelesen: 1242
EU-Gericht lehnt Steuerverfahren gegen Starbucks ab

Luxemburg (Reuters) - Das Gericht der Europäischen Union (EuG) kippt eine millionenschwere EU-Steuernachforderung an Starbucks wegen illegaler Steuervorteile.

Es sei der EU-Kommission nicht gelungen, die Existenz einer Vorzugbehandlungen von Starbucks nachzuweisen, teilte das zweithöchste europäische Gericht am Dienstag in Luxemburg mit. Mit dem heutigen Urteil werde die damalige Entscheidung der Kommission aufgehoben.

Die Kaffeekette hatte einer Entscheidung der EU-Kommission von 2015 zufolge in den Niederlanden angeblich zu wenig Steuern gezahlt. Starbucks soll nach Erkenntnissen der EU-Behörde Gewinne innerhalb des Konzerns verlagert haben, um Abgaben an den Fiskus zu sparen. Die Niederlande gaben den komplexen Transaktion mit Steuervorbescheiden ihren Segen. Das Vorgehen sei einer Staatshilfe des Landes für den US-Konzern gleichkommen und sei als illegal einzustufen, hatte die Kommission seinerzeit erklärt. Die Niederlande müssten bis zu 30 Millionen Euro von den Amerikanern nachfordern.

Das Luxemburger Urteil, das beim EuGH angefochten werden kann, stellt einen herben Rückschlag für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dar. Sie geht öffentlichkeitswirksam gegen fragwürdige Steuererleichterungen vor, die EU-Länder multinationalen Unternehmen angeboten haben. Größter Fall ist ein 13 Milliarden Euro schwerer Steuerbescheid an Apple in Irland. Auch die Entscheidung wird derzeit vor Gericht durchleuchtet. In Luxemburg, den Niederlanden und Irland haben überproportional viele internationale Konzerne ihren Europa-Sitz. Die Kommission nimmt in dem Zusammenhang derzeit Ikea, Nike und andere Firmen unter die Lupe.

In einem ähnlichen Steuerfall der Kommission gegen Fiat Chrysler lehnte der EuG die Klage des Unternehmens allerdings ab. Gerichtlich dagegen vor gingen auch die Niederlande und Luxemburg. 


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