Ein weiteres Dieselfahrzeug von Daimler steht im Verdacht, mit einer illegalen Abschalteinrichtung zu fahren. Nach einem Bericht der "BamS" handelt es sich dabei um den Transporter Mercedes Sprinter. Die Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, die bis 2016 hergestellt wurden, sollen nach einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) an Daimler vom 25. September eine "unzulässige Abschaltvorrichtung" verwenden, wie die Zeitung berichtete. Betroffen seien demzufolge 260.000 Transporter in Europa, davon 100.000 in Deutschland.
Demzufolge beanstandet das KBA eine Computerfunktion für die Steuerung des Sprinter-Motors OM 651. Sie sorge dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten werde, aber nicht im täglichen Betrieb.
Ein Konzernsprecher in Stuttgart bestätigte am Sonntag auf Anfrage, dass das KBA in dem Fall ein Anhörungsverfahren eröffnet habe. Es gehe um 260.000 Fahrzeuge des Vorgängermodells des aktuellen Sprinters, das zwischen 2006 und 2018 gebaut wurde. Daimler habe die Funktionsweise der Abgasreinigung dem KBA bereits im Mai 2018 vorgestellt "und sie anschließend seit Sommer 2018 in weiteren Besprechungen eingehend erläutert", stellte der Sprecher fest.
870 Millionen Euro Strafe für Daimler
Das KBA hatte bereits im Juni für rund 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 einen Pflicht-Rückruf mit Sofortvollzug angeordnet. Im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK habe Daimler "bereits darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Prüfung angekündigt", so der Sprecher. Für die fraglichen Sprinter sei "diese Prüfung abgeschlossen, und das KBA hat nach eigenen Messungen nun auch ein Anhörungsverfahren eröffnet", hieß es.
Im Zuge des Dieselskandals hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im September gegen Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Grund war eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Diese führte nach Feststellung der Staatsanwaltschaft dazu, dass die Dieselfahrzeuge Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos teilweise nicht den Vorschriften entsprach.
spiegel
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