Reserveantibiotika sind Medikamente, die für die Notfälle bestimmt sind, in denen reguläre Antibiotika nicht mehr wirken. Unter Umwidmung wird verstanden, wenn Arzneimittel, die für bestimmte Tiere zugelassen wurden, auch anderen Tieren verabreicht werden. Bei der Umwidmung besteht ein höheres Risiko, dass Bakterien Antibiotikaresistenzen entwickeln.
Zudem sollen Tierärzte nach den Plänen des Ministeriums künftig dazu verpflichtet werden, sogenannte Antibiogramme zur Bestimmung der Resistenz von Bakterien gegenüber Antibiotika zu erstellen.
"Reserveantibiotika sollten nur dem Einsatz beim Menschen vorbehalten bleiben. Die Nutztierhaltung muss so entwickelt werden, dass auf Antibiotikagaben weitestgehend verzichtet werden kann", erklärte Jutta Jaksche vom vzbv.
Die Ministeriumspläne reichen dem vzbv "angesichts der dramatischen Resistenzentwicklung" nicht aus: Die Verbraucherschützer machen sich für eine bessere Überwachung stark. So solle das BfR künftig mit eigenen Forschungen in dem Bereich tätig werden und Empfehlungen für die Politik aussprechen.
Außerdem fordert der vzbv eine Einschränkung des sogenannten Dispensierrechts. Es beinhaltet, dass zugelassene Tierärzte apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel beziehen, abgeben, lagern und selbst herstellen dürfen. Damit erzielen sie zusätzliche Einnahmen. Tierärzte sollten zukünftig nicht vom Verkauf profitieren, sondern von einer Fachberatung zur antibiotikafreien Tierhaltung, fordern die Verbraucherschützer.
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