Macht Klimasteuer Flugtickets nicht teurer?

  03 November 2019    Gelesen: 662
Macht Klimasteuer Flugtickets nicht teurer?

Ab April soll die Luftverkehrabgabe auf Flüge steigen. Damit will die Bundesregierung mehr Geld für den Klimaschutz reinholen. Die Luftverkehrswirtschaft warnt, die Erhöhung gehe zu Lasten der Airlines. Passagiere dürften hingegen kaum mehr zahlen, heißt es.

Eine höhere Steuer auf Flugtickets wird nach Meinung der Luftfahrtbranche nicht dazu führen, dass Fliegen nennenswert teurer wird. Die Airlines könnten die höheren Steuern kaum auf die Flugpreise aufschlagen, wenn sie konkurrenzfähig bleiben wollten, kritisierte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft in einer Stellungnahme für eine Anhörung am Montag im Bundestag. Höhere Steuern auf Flugtickets sind Teil des Klimapakets der Bundesregierung.


Ausländische Fluggesellschaften könnten die hohen Kosten in Deutschland quersubventionieren, die großen deutschen Airlines aber kaum. "Daher lässt sich die Steuererhöhung in weiten Teilen nicht an die Fluggäste weitergeben." Stattdessen müssten die Unternehmen mit erheblichen Einbußen rechnen.

Zum 1. April soll die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten um rund 76 Prozent, für längere Flüge um rund 43 Prozent steigen. Das Finanzministerium rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 740 Millionen Euro im Jahr. So soll Geld in die Kasse kommen, um die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets zu finanzieren.

Kurze Flüge stärker betroffen


Die Airlines und Flughäfen kritisieren, dass kurze Flüge stärker betroffen sind als Langstreckenflüge. Das verzerre den Wettbewerb. Wenn überhaupt solle die Steuer für alle Entfernungen gleich stark steigen.

Der Naturschutzbund BUND dagegen beklagte, dass Zubringerflüge zu Langstreckenflügen von der Steuer ausgenommen bleiben sollen. Auch sie müssten angemessen besteuert werden, damit häufiger Zubringerzüge zu den Drehkreuzen genutzt würden. Nach der ersten Behandlung im Bundestag wird der Gesetzentwurf am Freitag auch im Bundesrat das erste Mal behandelt. Beide müssen zustimmen, damit die Änderung in Kraft treten kann.


Quelle: n-tv.de


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