Pflegende Kinder sollen nicht mehr zuzahlen

  08 November 2019    Gelesen: 890
Pflegende Kinder sollen nicht mehr zuzahlen

Wenn die Eltern zum Pflegefall werden, ist das für die Kinder nicht nur emotional belastend. Oftmals stellt es auch eine finanzielle Herausforderung dar. Ein neues Gesetz soll hier Abhilfe schaffen.

Die Kinder von Pflegebedürftigen sollen künftig nur noch in seltenen Fällen zur Kasse gebeten werden. Nach dem Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Bevor diese Regelung in Kraft treten kann, muss nach dem Bundestag aber auch noch der Bundesrat grünes Licht geben.

Bislang springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht mehr zahlen können. In vielen Fällen holen sich die Behörden das Geld aber zumindest teilweise von den Angehörigen zurück.

Heil: "ein versöhnlicher Schritt"

Bundessozialminister Hubertus Heil von der SPD bezeichnete die jetzt verabschiedete Reform als "wesentlichen Schritt, um Menschen das Leben einfacher zu machen". Da die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bereits eine emotionale und organisatorische Belastung sei, müssten die Betroffenen wenigstens vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken geschützt werden.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelte hingegen, dass die Pflegebedürftigen selber nicht entlastet würden. "Pflege macht weiterhin arm und zwingt viele Betroffene in die Sozialhilfe", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Die Leistungen der Pflegeklasse reichten schlicht nicht aus, um die Heimkosten zu decken.

Die Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen für einen Heimplatz stieg im Bundesschnitt zuletzt auf knapp 1930 Euro. Das waren gut 110 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Bundesweit am höchsten sind die selbst zu zahlenden Beiträge weiter in Nordrhein-Westfalen mit nun 2406 Euro. Am preiswertesten sind Heimplätze derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, wo 1346 Euro selbst bezahlt werden müssen. Diese Angaben stammen von der "Pflegedatenbank" des Verbands der privaten Krankenversicherung.

Quelle: n-tv.de


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