Wie rechts dürfen die Gruppierungen sein, denen AfD-Mitglieder angehören? Innerhalb der Partei gibt es dazu verschiedene Meinungen. Einige Stimmen fordern jetzt, die sogenannte Unvereinbarkeitsliste zu streichen oder zumindest auszudünnen. Auf der Liste stehen etwa 250 rechtsextreme Parteien, Vereine und Organisationen. Aktive oder ehemalige Mitglieder der dort aufgeführten Gruppierungen dürfen aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht in die AfD aufgenommen werden. Der Bundesvorstand bestätigte im vergangenen Mai in einem Beschluss die Gültigkeit der Liste. Auf dem AfD-Parteitag am Wochenende in Braunschweig werden Anträge behandelt, die Regelung wieder abzuschaffen.
Die rechtsextremen Parteien NPD, DVU, "Der III. Weg" oder "Die Rechte" sind auf der Liste ebenso vertreten wie die Organisationen "Combat 18" und "Blood and Honour", außerdem sogenannte Reichsbürger und die "Identitäre Bewegung Deutschland". Die Abschaffung der Unvereinbarkeitsliste wurde wiederholt von Vertretern des rechtsnationalen "Flügels" um den Thüringer Landeschef Björn Höcke gefordert.
Auf Grundlage der Liste strengt die Partei immer wieder Ausschlussverfahren an. So wurde der Rauswurf der früheren schleswig-holsteinischen Landeschefin Doris zu Sayn-Wittgenstein mit ihren Aktivitäten für den auf der Liste genannten "Verein Gedächtnisstätte" begründet. Allerdings werden auch immer wieder enge Verbindungen von AfD-Politikern ins rechte Lager bekannt, die ohne Folgen bleiben.
Ein Antrag für den Parteitag, hinter dem der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple steht, sieht vor, die Regelungen zur Unvereinbarkeitsliste aus der Bundessatzung zu streichen. Sollte sich dieser Antrag nicht durchsetzen, wird in einem weiteren Antrag gefordert, zumindest die "Identitäre Bewegung" aus der Liste zu streichen. Diese hatte der Verfassungsschutz erst im Juli als eindeutig rechtsextrem eingestuft.
Quelle: n-tv.de
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