“Das Klagsbegehren ist zur Gänze abgewiesen worden”, sagte eine Sprecherin des Landesgericht Ried im Innkreis am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. Begründet wurde das Urteil damit, dass der frühere Firmenchef Walter Stephan seine Aufsichtspflicht aufgrund der Ressortverteilung nicht verletzt habe.
FACC hatte den früheren Vorstandschef auf zehn Millionen Euro Schadenersatz verklagt. In der Verhandlung am Mittwoch sei die Forderung auf insgesamt 43 Millionen Euro ausgeweitet worden, sagte ein Firmensprecher. “Wir warten auf die schriftliche Klagebegründung und prüfen dann rechtliche Schritte. Das kann aber einige Wochen dauern”, sagte FACC-Sprecher Andreas Perotti zu Reuters.
Der oberösterreichische Zulieferer, der mehrheitlich zum staatlichen chinesischen Rüstungs- und Flugzeugkonzern AVIC gehört, war Ende 2015 Opfer eines Trickbetruges geworden. Die Täter hatten sich in E-Mails gegenüber der Buchhaltung als Firmenchefs ausgegeben und die Überweisung von 54 Millionen Euro auf ausländische Konten veranlasst. Nach Bekanntwerden des Betruges wurden die Finanzchefin und der Konzernchef entlassen. FACC wirft den Vorständen vor, kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen zu haben. Die Beklagten bestritten ein Fehlverhalten. Die Klage gegen die Ex-Finanzchefin wurde bereits abgewiesen.
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