In der Staatsduma, dem Unterhaus des russischen Parlaments, wurde in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, wonach Personen, die eine Partnerschaft mit einem Auslandsagenten aus dem Medienumfeld eingehen und aus dem Ausland finanziert werden, selbst als solche eingestuft werden können.
Als Medium-Auslandsagent darf demnach eine Einzelperson anerkannt werden, wenn sie Nachrichten oder Materialien für eine unbegrenzte Publikumszahl unter anderem im Internet verbreitet. Betroffen sein sollen jene, die de facto als Medien agieren und sozialpolitische Informationen teilen, ohne als ein Medium registriert zu sein. Das Justizministerium bekommt vor diesem Hintergrund die Befugnisse, ausländische Medien mit Funktionen eines Auslandsagenten in ein entsprechendes Register einzutragen.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die Internet-Ressource eines ausländischen Medienagenten im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln für die Verbreitung von Informationen zu sperren.
Es wird angemerkt, dass die neue Regelung als spiegelartige Antwortmaßnahme auf ähnliche Handlungen westlicher Staaten angenommen wird.
In Reaktion auf die US-Handlungen gegenüber RT und Sputnik hatte Russlands Präsident Wladimir Putin Ende November 2017 das Gesetz über den Status eines ausländischen Agenten für die Medien unterzeichnet. Laut diesem Dokument dürfen ausländische Medien, die finanzielle Unterstützung von ausländischen Staaten oder Organisationen bekommen, als Agenten des Auslands in Russland eingestuft werden.
Vorinstallation russischer Software-Alternativen
Am gleichen Tag hatte Putin ein Gesetz über eine verbindliche Vorinstallation russischer Software auf Geräten wie Smartphones, PCs und Fernseher mit der Funktion Smart TV unterzeichnet. Die vollständige Liste mit den Gadgets, der Software und den Installationsregelungen soll die Regierung noch festlegen.
Das Gesetz tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Zuvor hatte das Mitglied des Profilausschusses für Wirtschaftspolitik, Industrie, innovative Entwicklung und Unternehmerschaft, Aleksej Kanajew, erklärt, dass dieses Gesetz auf den Schutz der Verbraucherrechte abziele.
Darüber hinaus werde es zur Entwicklung von russischen IT-Unternehmen beitragen und „sie in ein gleiches wettbewerbsintensives Milieu“ mit ausländischen Korporationen stellen.
jeg/mt/sna
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