Das höchste deutsche Gericht erklärte, es sei nicht auszuschließen, dass den Männern in der russischen Teilrepublik Tschetschenien politische Verfolgung drohe oder dass Mindeststandards des Strafverfahrens nicht eingehalten würden. Russland hatte wegen eines Drogendeliktes nach den Tschetschenen fahnden lassen.
(AZ: 2 BvR 517/19 und BvR 828/19)
Deutschlandfunk
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