Das Gericht gab am Donnerstag damit einer Klage eines Zusammenschlusses von Taxizentralen aus verschiedenen deutschen Städten statt. Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Uber-App sei wettbewerbswidrig, urteilte das Gericht. Dem Unternehmen fehle etwa eine Mietwagenkonzession. “Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes”, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Jahn.
Im Jahr 2015 hatte das Landgericht Uber bereits untersagt, über die App Uber Pop Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Gegenstand des neuen Verfahrens ist eine mittlerweile in mehreren deutschen Städten verfügbare neue App, über die Fahrten mit Mietwagenfahrern gebucht werden können.
Uber kann gegen das Urteil Berufung am Oberlandesgericht (Az.: 3-08 O 44/19) einlegen. Ein Sprecher hatte bereits vor dem Urteil gesagt, dass das Unternehmen das prüfen werde.
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