Spezialfall Pfefferspray
Nach den sexuellen Übergriffen auf Frauen vor dem Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht hatten die Behörden in mehreren Bundesländern in den vergangenen Wochen bereits wachsendes Interesse am "Kleinen Waffenschein" gemeldet. Dieser ist bereits erforderlich, wenn Pfefferspray zur Abwehr von Menschen mitgeführt wird. Pfefferspray gegen Tiere fällt hingegen nicht unter die Waffenschein-Pflicht.
Der sprunghaft angestiegene Nachfrage nach den Waffenscheinen zeige die wachsende Verunsicherung der Bevölkerung, sagte Mihalic. "Wenn jedoch immer mehr Menschen Waffen tragen, wird das eher zur Eskalation als zur Beruhigung der Lage beitragen", fügte sie hinzu. "Man stelle sich vor, dass bei Großveranstaltungen wie Karneval Menschen in bestimmten Situationen vorschnell zur Waffe greifen und so vielleicht Chaos und Gewalt erst provozieren", sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.
Kauf bislang ohne Auflagen möglich
Der "Kleine Waffenschein" ist seit 2003 erforderlich, wenn man Reiz-, Signal- oder Schreckschusswaffen tragen möchte. Für den Kauf solcher Waffen gibt es dagegen bislang keine Auflagen. Auch für die Aufbewahrung zu Hause ist kein Waffenschein erforderlich. Mihalic forderte, "Lücken im Waffenrecht" zu schließen. "Ein Baustein wäre, dass auch Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen, Pfefferspray und Co. zukünftig erlaubnispflichtig werden." Angesichts der konstanten Bedrohungslage durch Anschläge sei vieles sicherheitspolitisch notwendig. "Aber mehr Waffen brauchen wir in dieser Situation bestimmt nicht", so die Grünen-Politikerin.
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