Im Fahrtenbuch müssen unbedingt das Datum der Fahrt, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Fahrt, das Reiseziel und Reisezweck, also die genaue Zieladresse mit Straße und Hausnummer und der aufgesuchte Geschäftspartner namentlich aufgezeichnet werden. Auch das Aufschreiben der Umwege darf nicht vergessen werden. Soll die Fahrtenbuchmethode genutzt werden, muss bereits ab dem 1. Januar 2016 ein Fahrtenbuch geführt werden. «Eine rückwirkende Korrektur oder das Nachtragen des Fahrtenbuches ist nicht zulässig», gibt Klocke zu bedenken.
Wer am Jahresende 2016 feststellt, dass die 1-Prozent-Regelung doch günstiger für ihn wäre, kann ohne Probleme mit der 1-Prozent-Regelung abrechnen: «Abgesehen vom Aufwand, spricht also nichts dagegen, das gesamte Jahr über ein Fahrtenbuch zu führen», resümiert Klocke.
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