Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf das Auswärtige Amt. Danach soll ein Abkommen den rechtlichen Rahmen für die Errichtung von drei Schulen regeln – analog zu den drei deutschen Auslandsschulen in der Türkei. Als Standorte seien Berlin, Köln und Frankfurt am Main im Gespräch. Offen sei noch, wann die Beratungen abgeschlossen würden.
Die Türkei – ebenso wie andere Staaten – darf nicht selbst als Schulträger in Erscheinung treten. Diese Rolle müssten private Vereine übernehmen.
deutschlandfunk
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