DGB-Studie - Betriebe nutzen befristete Arbeitsverträge als verlängerte Probezeit

  21 Januar 2020    Gelesen: 803
DGB-Studie - Betriebe nutzen befristete Arbeitsverträge als verlängerte Probezeit

Berlin (Reuters) - Einer Studie des des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zufolge nutzen Betriebe befristete Arbeitsverträge vor allem zur “Erprobung” von Beschäftigten über die gesetzliche Probezeit hinaus.

Die mit Abstand am häufigsten genannten Gründe in der von dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben) veröffentlichten Untersuchung seien das sogenannte “Screening” oder die “Erprobung” von Beschäftigten.

42 Prozent der befragten Unternehmen hätten 2018 beim Betriebspanel des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit, IAB, entsprechende Angaben gemacht. “Dazu kommen noch zwei Prozent von Betrieben, die hauptsächlich befristen, weil sie glauben, das würde die Motivation der Beschäftigten steigern”, heißt es in der Untersuchung. Damit würden knapp 45 Prozent der Unternehmen durch befristete Arbeitsverträge bestehende gesetzliche Möglichkeiten ausnutzen, um Beschäftigte über die Probezeit hinaus zu testen und zu “motivieren”. 

Doch das Gegenteil scheint der Fall: Die DGB-Studie verweist auf eine geringere Arbeitszufriedenheit bei befristetet Beschäftigten. 2018 hätten sich lediglich knapp sechs Prozent von ihnen bewusst für ein befristetes Arbeitsverhältnis entschieden. Laut Untersuchung betreffen nur auf einen bestimmten Zeitraum angelegte Jobs vor allem deutsche Arbeitnehmer zwischen 25 und 40 Jahren mit Abschluss in Ausbildung oder Studium. Bei befristet Angestellten ist das Risiko, arbeitslos zu werden, den Angaben zufolge vier Mal so hoch wie bei Beschäftigten mit unbefristetem Vertrag. Ein häufiges Abwechseln zwischen befristeter Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sei mit hohen Risiken verbunden, bis hin zu einem Abdriften ins Hartz-IV-System, wenn Anwartschaftszeiten fürs Arbeitslosengeld nicht gesammelt werden können.  

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, das schwarze Schaf bei sachgrundlosen Befristungen seien große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. “Die Befristungen dienen dazu, das Personal zu erproben und zu flexibilisieren. Das ist aber durch eine hierzulande im europäischen Vergleich ohnehin schon lange Probezeit jetzt schon gesetzlich möglich, dazu braucht es keine Befristungen.” Laut der Studie hatten 2018 rund 3,2 Millionen Menschen einen befristeten Arbeitsvertrag – doppelt so viele wie 1996. Fast jede zweite Neueinstellung erfolge befristet, heißt es in der Expertise.


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