Zehn Tage vor dem planmäßigen Brexit-Termin hat Premierminister Boris Johnson im Oberhaus eine weitere Niederlage erlitten. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder des House of Lords für eine Änderung am Brexit-Gesetz, bei dem es um das Recht unbegleiteter Flüchtlingskinder geht, zu ihren Verwandten in Großbritannien zu ziehen. Die Änderung würde die Regierung nach dem Brexit zu weiteren Verhandlungen mit der EU über die Rechte unbegleiteter Kinder verpflichten.
Initiator der Änderung war Lord Alf Dubs, der selbst als Kind vor den Nazis nach Großbritannien geflüchtet war. Er warf Johnson und seiner Regierung vor, ihr Engagement für das Recht auf Familienzusammenführung aufzuweichen. "Ich weiß ja nicht, ob es sich um völlige Inkompetenz handelt oder um Bosheit, doch damit senden sie das Signal, dass sie keine Kinderflüchtlinge mögen", sagte Dubs vor dem Votum der Nachrichtenagentur AFP.
Erst am Montag hatte das Oberhaus einer Änderung am Brexit-Gesetz zugestimmt, mit der das Bleiberecht von in Großbritannien lebenden EU-Bürgern nach dem Brexit zusätzlich abgesichert werden soll. Mit 270 zu 229 Stimmen votierten die Mitglieder des Oberhauses dafür, die rund 3,6 Millionen in Großbritannien lebenden EU-Bürger und Schweizer mit einem Dokument auszustatten, mit dem sie ihren Aufenthaltsstatus in Großbritannien jederzeit dokumentieren können.
Ping-Pong-Prozess zwischen den Kammern
Das Unterhaus hatte bereits am 9. Januar abschließend für das Brexit-Gesetz gestimmt, doch muss es noch vom nicht-gewählten Oberhaus verabschiedet werden. Die dort beschlossenen Änderungen gehen am Mittwoch an das Unterhaus zurück, wo sie allesamt mit der Stimmenmehrheit von Johnsons Konservativer Partei wieder gekippt werden dürften. Dann ginge der Gesetzentwurf zurück an das House of Lords. In diesem Fall könnte ein sogenannter Ping-Pong-Prozess beginnen, der so lange andauert, bis eine der Kammern ihren Widerstand aufgibt.
Im Namen der Regierung verteidigte Freifrau Susan Williams Londons Engagement für den Schutz gefährdeter Kinder. Sie wies darauf hin, dass seit 2010 mehr als 41.000 Kinder Schutz in Großbritannien gefunden hätten. Dabei habe sich London zumeist an die internationale Flüchtlingskonvention gehalten und nicht an EU-Richtlinien. Doch sehe sich die Regierung weiterhin verpflichtet, eine gemeinsame Übereinkunft zur Familienzusammenführung für unbegleitete Kinder zu finden, "die Schutz in der EU oder in Großbritannien suchen".
ntv
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