Rund 40 Prozent der Menschen in Deutschland hätten große oder sehr große Bedenken, eine Wohnung an Eingewanderte zu vermieten. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorstellte.
Knapp 30 Prozent der Befragten ist demnach unwohl beim Gedanken, dass sie Einwanderer als Nachbarn bekommen könnten. Mehr als die Hälfte hat deutliche Vorbehalte bei der Vorstellung, ein Zimmer in der eigenen Wohnung an einen Eingewanderten zu vermieten.
Etwa 15 Prozent aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren, machten dabei Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen - wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land. Jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund (35 Prozent) berichtete der Umfrage zufolge von rassistischer Diskriminierung.
Problembewusstsein vorhanden
Für die Umfrage wurden mehr als 1000 deutschsprachige Personen über 16 Jahre zu ihren Erfahrungen auf dem Wohnungsmarkt befragt. Die Ergebnisse der Umfrage weisen demnach zugleich auf ein hohes Problembewusstsein in Deutschland hin.
Die große Mehrheit der Befragten (83 Prozent) sei der Ansicht, dass Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder ausländischer Herkunft bei der Wohnungssuche häufig vorkomme. Problembewusstsein und eigene Einstellungen passten jedoch oft nicht zueinander, hieß es.
Rassistische Wohnungsanzeigen
"Oft reicht schon ein fremd klingender Name aus, um gar nicht erst zur Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden. Auch offen rassistische Wohnungsanzeigen gehören leider noch immer zum Alltag", erklärte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dabei sei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gesetzlich verboten. "Betroffene sollten sich über ihre Rechtslage informieren und wenn möglich gegen Benachteiligungen vorgehen."
Ausnahmen begrenzen
Die Antidiskriminierungsstelle fordert, Ausnahmen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) deutlich zu begrenzen. Dort steht unter anderem: "Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig."
Ausnahmen sind auch möglich, "wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen". Hier will die Stelle erreichen, dass die Hürden deutlich erhöht werden.
tagesschau
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