Die Rote Karte für David Wagner im Pokalspiel gegen Hertha BSC war eine Fehlentscheidung, der Trainer des Bundesligisten FC Schalke 04 wird nicht gesperrt. Zu diesem Urteil kam das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), das am Freitag das Verfahren einstellte. "David Wagner ist kein unsportliches Verhalten vorzuwerfen", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des Sportgerichts, und kritisierte Schiedsrichter Harm Osmers: "Die Rote Karte beruht auf einem offensichtlichen Interpretationsirrtum des Schiedsrichters."
Wagner hatte beim 3:2-Sieg der Schalker im Achtelfinale in der Verlängerung den gefoulten Berliner Verteidiger Jordan Torunarigha leicht berührt. Osmers zeigte nach Videobeweis Rot, auf dem Videowürfel in der Schalker Arena wurde als Grund "Tätlichkeit" angegeben. Einen Tag später begründete der Schiedsrichter den Platzverweis mit Spielverzögerung.
"Schalkes Trainer hat weder eine Tätlichkeit begangen,noch das ohnehin unterbrochene Spiel schuldhaft verzögert", sagte Lorenz. Wagners Verhalten gegenüber Torunarigha sei "vielmehr von Hilfestellung und beruhigender Fürsorge geprägt" gewesen. Das habe der Hertha-Spieler, der aus Wut eine Getränkekiste auf den Boden geworfen und dafür die Gelb-Rote Karte bekommen hatte, in seiner Stellungnahme auch bestätigt. Zuvor war Torunarigha laut eigener Aussage von Zuschauern im Stadion rassistisch beleidigt worden. Mittlerweile hat der Hertha-Profi Strafanzeige gestellt.
spiegel
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