Aserbaidschanische Generalstaatsanwaltschaft weist Bericht über Ermordung des Wahlbeobachters zurück

  10 Februar 2020    Gelesen: 1220
 Aserbaidschanische Generalstaatsanwaltschaft weist Bericht über Ermordung des Wahlbeobachters zurück

Die Generalstaatsanwaltschaft Aserbaidschans erklärte, dass der Bericht in den sozialen Medien über die mutmaßliche Ermordung eines Wahlbeobachters nicht die Realität widerspiegele.

Unmittelbar nach dem Erhalt von Informationen über den plötzlichen Tod von Subhan Hajiyev (geb. 1954) im Wahllokal Nr. 38 vor etwa 15 Beobachtern und anderen Personen am 9. Februar gegen 19:00 Uhr untersuchten Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte den Tatort und die Leiche in Anwesenheit von Forensikern, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Am Leichnam von Subhan Hajiyev, wurden keine Spuren von Verletzungen oder Gewalt festgestellt.

Die vorläufige Untersuchung ergab, dass der Wahlkreis Goygol-Daschkasan Nr. 101 keine Beschwerden über den Verstoß gegen das Wahlgesetz im Wahllokal erhielt. Im Wahllokal wurden keine Streitigkeiten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten verzeichnet.

Die Generalstaatsanwaltschaft stellte fest, dass Subhan Hajiyev seit langem an einer Herzkrankheit leidet und zweimal einen Herzschlag erleidet. Vor etwa sechs Monaten hatte er sich einer Bypass-Operation unterzogen.

Eine Untersuchung der Tatsache ist noch nicht abgeschlossen.


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