Nach den geplatzten Verhandlungen über einen Vergleich bei der Musterfeststellungsklage in der VW-Dieselaffäre hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dem Autokonzern erneuten Betrug an den Kunden vorgeworfen. "Volkswagen stellt sich mit dieser Entscheidung in die Tradition des eigenen Dieselbetrugs. Der VW-Konzern hat jetzt ein zweites Mal betrogen", sagte Klaus Müller, Chef des vzbv dem "Handelsblatt". Die Verhandlungen hätten kurz vor einem Abschluss gestanden.
Der Verband führt die Musterfeststellungsklage von schätzungsweise 460.000 deutschen VW-Kunden. Die Verhandlungen zwischen VW und dem vzbv waren am Freitag geplatzt. Als Grund nannte der Autobauer überhöhte Honorarforderungen der Prozessanwälte des vzbv von pauschal 50 Millionen Euro. Volkswagen kündigte daraufhin an, die Kläger im Musterfeststellungsverfahren außergerichtlich zu entschädigen. Dafür stünden insgesamt 830 Millionen Euro bereit. Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter will VW nach eigenen Angaben zwischen 1350 und 6257 Euro bieten.
Müller warnte VW-Kunden im "Handelsblatt" davor, sich auf das neue Vergleichsangebot einzulassen. Für einen einzelnen Kunden sei es schwer nachzuvollziehen, ob VW die richtige Summe auszahle, erklärte er. Er forderte den Autokonzern zudem auf, nun alle Dieselkunden in Deutschland zu entschädigen und nicht nur die Kläger. "Volkswagen muss sich jetzt die Frage gefallen lassen, ob der Konzern nicht allen betroffenen Dieselkunden in Deutschland eine Entschädigung zahlen sollte. Warum nicht, wenn Volkswagen den eigenen Vorschlag jetzt ernst nimmt?", sagte der Verbraucherschützer.
"Entspricht dem Ergebnis der Vergleichsverhandlungen"
Nach geplatztem Diesel-VergleichVW will 830 Millionen Euro an Kunden auszahlen
Dagegen begrüßte der ADAC das Angebot des Autokonzerns zur Entschädigung der Kunden. "Das Angebot von VW ist im Sinne des Verbrauchers akzeptabel und entspricht dem Ergebnis der Vergleichsverhandlungen", sagte der Chefjurist des Automobilklubs, Markus Schäpe, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach dem Scheitern sei das eine positive Entwicklung.
Der vzbv und der ADAC hatten die Musterfeststellungsklage gegen VW zusammen eingereicht. Stellvertretend für betroffene Kunden zogen sie vor das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Sie wollen dort klären lassen, ob der Autokonzern Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. Der vzbv hatte am Freitag angekündigt, er werde weiter vor Gericht für eine Lösung für Verbraucher kämpfen.
Quelle: ntv.de, mau/AFP
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