Die gegen die 32-Jährige verhängte Beugehaft sei nicht mehr notwendig, entschied am Donnerstag in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia der Bundesrichter Anthony Trenga. Manning hatte erst am Tag zuvor nach Angaben von Unterstützern versucht, sich das Leben zu nehmen.
Die frühere Soldatin hatte durch die Beugehaft dazu gezwungen werden sollen, vor einer sogenannten Grand Jury - einem mit weitreichenden Ermittlungsvollmachten ausgestatteten Geschworenengremium - zum Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange auszusagen.
Die Grand Jury stellte ihre Arbeit jedoch am Mittwoch ein - dies war der Grund für die jetzige Entscheidung des Richters, Manning auf freien Fuß zu setzen. Eine gegen Manning verhängte Geldstrafe von 256.000 Dollar (229.000 Euro) bleibt jedoch in Kraft.
Nach ihrem mutmaßlichen Suizidversuch war Manning am Mittwoch in ein Krankenhaus gebracht worden, wie die Unterstützergruppe Sparrow Project mitteilte. Die Wikileaks-Informantin hatte schon in vergangenen Jahren in der Haft versucht, sich das Leben zu nehmen.
Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte in den Jahren 2010 und 2011 hunderttausende geheime Militärdokumente zu den Konflikten im Irak und in Afghanistan sowie vertrauliche Diplomatendepeschen veröffentlicht. Quelle war Manning, die damals vor einer Geschlechtsumwandlung noch den Vornamen Bradley trug. Sie hatte das Material von Militärrechnern heruntergeladen und Wikileaks zugespielt.
Manning wurde 2010 festgenommen und im August 2013 wegen Spionage zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt. Durch einen Gnadenerlass des damaligen US-Präsidenten Barack Obama kam sie 2017 aber vorzeitig frei. Wegen ihrer Verweigerung einer Aussage zu Assange wurde sie dann im März vergangenen Jahres in Beugehaft genommen. Kurzzeitig kam sie aus dieser Haft zwar wieder frei, im Mai wurde sie aber erneut inhaftiert.
Assange wiederum kämpft derzeit vor einem Gericht in London gegen seine Auslieferung an die USA. US-Ermittler beschuldigten ihn zunächst nur der Verschwörung zum Angriff auf Regierungscomputer. Im Mai 2019 wurde die Anklage dann aber erheblich verschärft. Wegen Verstoßes gegen Anti-Spionage-Gesetze droht dem Wikileaks-Gründer eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren.
AFP.com
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