Die Luxemburger Richter gaben einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss. In dem Fall geht es um eine 2018 gegründete Disziplinarkammer, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen kann. Aus Sicht des Obersten Gerichts in Polen verstößt die Kammer gegen europäisches und polnisches Recht.
Seit Anfang Februar ist außerdem ein weiteres Gesetz zur Disziplinierung von Richtern in Kraft, gegen das die EU-Kommission ebenfalls Bedenken hegt; hier wurde noch kein Verfahren eingeleitet.
Die national-konservative Regierung in Warschau baut seit einigen Jahren das Justizwesen des Landes um. Die EU-Kommission sieht dadurch die Unabhängigkeit der polnischen Justiz gefährdet.
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