Bundesanwaltschaft klagt 21-Jährigen wegen Kriegsverbrechens an

  19 Februar 2016    Gelesen: 682
Bundesanwaltschaft klagt 21-Jährigen wegen Kriegsverbrechens an
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen 21-jährigen Deutschen erhoben, der in Syrien vor den abgetrennten und auf Metallstangen aufgespießten Köpfen von zwei im Bürgerkrieg getöteten Menschen posiert haben soll. Dem Mann wird die Begehung eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch zur Last gelegt, wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte.
Der Angeschuldigte soll durch sein Verhalten Menschen in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend behandelt haben, die nach dem humanitären Völkerrecht zu schützen sind. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entscheiden.

Der Mann war den Angaben zufolge im Frühjahr 2014 in der Absicht nach Syrien gereist, sich dort islamistischen Milizen anzuschließen. In dem Bürgerkriegsland traf er demnach auf einen Bekannten aus Deutschland und ließ sich von ihm im Umgang mit Schusswaffen unterweisen.

Im April 2014 posierte er dann laut Anklage mit seinem Bekannten und einem weiteren Menschen vor den abgetrennten Köpfen und ließ sich dabei mindestens dreimal fotografieren. Ein Bild soll der Bekannte des heute 21-Jährigen über ein soziales Medium einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Zwei weitere Fotos gab der Angeschuldigte demnach an mindestens einen Menschen aus seinem privaten Umfeld weiter.

Der 21-Jährige war im vergangenen Oktober im Großraum Frankfurt am Main festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.

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