Es sei ein „Sieg für die Pressefreiheit auf ganzer Linie“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Überall in Berlin. Das Verfassungsgericht hatte die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland gerügt, weil sie gegen das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit verstoßen. Sie gaben damit einer Beschwerde der Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ und mehrerer ausländischer Journalisten statt, die die Überwachung ohne einen konkreten Verdacht angeprangert hatten. Das BND-Gesetz muss nun bis Ende 2021 neu gestaltet werden.
Überall mahnte den Gesetzgeber, die Regelungen verfassungskonform zu gestalten. Ein Geheimdienst, der die Demokratie schützen solle, dürfe nicht wichtige demokratische Grundwerte mit Füßen treten.
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