Gericht erlaubt erstmals Babys in Landtag

  26 Mai 2020    Gelesen: 527
Gericht erlaubt erstmals Babys in Landtag

Darf eine Abgeordnete ihr Baby mit ins Landtagsplenum nehmen? In Thüringen ging das 2018 jedenfalls nicht. Da wurde die Grünen-Politikerin Henfling des Saales verwiesen. Doch sie wehrte sich vor Gericht - mit Erfolg.

Ein zwei Jahre währender Streit um Babys im Thüringer Landtag geht mit einem Vergleich zu Ende. Abgeordnete können ihren Nachwuchs nun mit zu den Plenarsitzungen nehmen. Darauf verständigten sich die Grünen-Landtagsfraktion und die Spitze der Landtagsverwaltung in einem Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar.

Hört sich trivial an, ist aber das erste Mal in #Deutschland dass gerichtlich festgestellt dieses Recht eingeräumt wird. Ein wichtiger Schritt für mich, aber auch endlich die Möglichkeit, dass sich andere Abgeordnete in ähnlichen Situationen auf diese Einigung berufen können!

Bedingung ist aber laut dem Vergleich, dass die Kleinkinder im Plenum nicht älter als ein Jahr sind und den Parlamentsbetrieb nicht stören, wie ein Gerichtssprecher sagte. Bei älteren Kindern soll der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin im Einzelfall entscheiden.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Vorfall vom Herbst 2018, als der damalige Landtagspräsident Christian Carius von der CDU eine Grünen-Abgeordnete mit ihrem wenige Wochen alten Sohn aus dem Plenarsaal verwies. Die Grüne Madeleine Henfling und ihre Fraktion zogen daraufhin vor den Verfassungsgerichtshof. Henfling argumentierte, dass sie zur Teilnahme an den Landtagssitzungen verpflichtet sei und es für Abgeordnete keine Elternzeit gebe - also müsse sie ihr Kind mit ins Plenum nehmen.

Nach der Einigung twitterte sie, es sei das erste Mal, dass dieses Recht gerichtlich festgestellt worden sei. "Ein wichtiger Schritt für mich, aber auch endlich die Möglichkeit, dass sich andere Abgeordnete in ähnlichen Situationen auf diese Einigung berufen können!" Henfling ist seit Mitte Mai selbst Vizepräsidentin des Landtages.

Ums Stillen ging es nicht

Im Antrag der Grünen ging es nicht darum, dass Babys im Plenum gestillt werden. Das habe auch nie jemand vorgehabt, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Astrid Rohte-Beinlich, auf ntv.de-Nachfrage. Bei der Regelung, dass der Parlamentsbetrieb durch Kinder nicht gestört werden dürfe, gehe es eher um Dinge wie Schreien.

Carius schlug damals nach heftiger Kritik noch eine Änderung der Geschäftsordnung vor, sodass Abgeordnete mit Säuglingen künftig ihre Kinder während der Plenarsitzungen dabei haben können. Er hatte Henfling aufgefordert, eine Betreuung zu organisieren. Widerspruch kam auch aus seiner eigenen Partei. Die frühere Familienministerin Kristina Schröder schrieb bei Twitter, dass viele Säuglinge sich in den ersten Wochen nur von ihren Eltern beruhigen ließen.

ntv


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