Um die Ausbreitung einer neuen Art von Coronavirus (COVID-19) im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan zu verhindern, müssen gemäß der Entscheidung persönliche Schutzausrüstungen (medizinische Maske, persönliche Schutzausrüstung, medizinische Maske, Stoffmaske, Atemschutzmaske usw.) sollten verwendet werden:
1.1. in Fahrzeugen, die für den Personenverkehr (zwischen Distrikten) und innerhalb der Stadt (innerhalb des Distrikts) (Bus, Taxi, U-Bahn, Eisenbahn usw.) verwendet werden;
1.2. auf Märkten, in Catering-, Handels- und Serviceeinrichtungen in Innenräumen (außer in Fällen, in denen persönliche Atemschutzgeräte entfernt werden müssen, abhängig von der Art der in diesen Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen);
1.3. in den Bereichen, die für die Aufnahme von Bürgern und den Dienst an Bürgern in den Gebäuden staatlicher Körperschaften (Institutionen) bestimmt sind;
1.4. in den Bereichen von Gebäuden von Einzelpersonen und juristischen Personen, die für den Kundendienst genutzt werden;
1.5. in offenen Außenstellen und Produktionsstätten;
1.6. in geschlossenen Räumen, Kultstätten, wissenschaftlichen und gesundheitlichen Einrichtungen, sozialen, kulturellen und ähnlichen geschlossenen Einrichtungen, die als historische und kulturelle Denkmäler gelten;
1.7. Warteschlangen vor Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Fahrkartenschaltern, Geldautomaten und Zahlungsterminals, Handels-, Arbeits- und Serviceeinrichtungen;
1.8. in anderen Fällen, in denen es nicht möglich ist, soziale Distanz zwischen Menschen an öffentlichen Orten unter freiem Himmel aufrechtzuerhalten, an denen sie sich versammeln und engen Kontakt haben.
2. Die Verwendung von persönlicher Atemschutzausrüstung ersetzt keine anderen Schutzmaßnahmen (Hygiene, soziale Distanz usw.) gegen die neue Art der Coronavirus-Infektion (COVID-19), und diese Schutzmaßnahmen sollten fortgesetzt werden.
3. Verstöße gegen die Anforderungen von Teil 1 dieses Beschlusses führen zu einer Haftung, die im Code of Administrative Offenses der Aserbaidschanischen Republik festgelegt ist.
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