DIHK gegen Rückkehr zu gleichen Krankenkassenbeiträgen

  22 Februar 2016    Gelesen: 575
DIHK gegen Rückkehr zu gleichen Krankenkassenbeiträgen
Die deutsche Wirtschaft lehnt eine stärkere Beteiligung an den Krankenkassenbeiträgen ab. Es gebe bereits eine "überproportionale Belastung" der Arbeitgeber, heißt es in einer am Montag der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) für den Gesundheitsausschuss des Bundestags. "Die Sozialversicherungskosten werden bereits heute überwiegend von den Unternehmen getragen."
Der DIHK argumentiert, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung würden vollständig von der Arbeitgeberseite gezahlt. Auch seien die Unternehmen bereits überproportional an den Krankheitskosten beteiligt. "Sie wenden 51 Milliarden Euro pro Jahr für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf", heißt es in der Stellungnahme, über die am Montag zuerst die "Passauer Neue Presse" berichtete.

Der Gesundheitsausschuss berät am Mittwoch über Anträge von Grünen und Linken, wonach die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angesichts steigender Zusatzbeiträge künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden sollen. Der gesetzlich festgelegte Kassenbeitrag liegt bei 14,6 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte bezahlen.

Da der Anteil der Arbeitgeber aber eingefroren ist, müssen die Versicherten zusätzlichen Mehrbedarf der Kassen alleine tragen. Dafür erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sie selbst festlegen können. Zum Jahreswechsel hatte eine Reihe von Kassen den Zusatzbeitrag erhöht.

"Wenn eine hälftige Aufteilung der Krankheitskosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Ziel sein soll, dann wäre die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der GKV-Beiträge jedenfalls die falsche Antwort", erklärte der DIHK. "Vielmehr wäre in einer umfassenden Perspektive eine paritätische Finanzierung erst erreicht, wenn Krankenkassenbeiträge und Entgeltfortzahlung paritätisch gezahlt werden. Das aber hätte eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer zur Folge."

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