Jedes Jahr sind bei den Demonstrationen zum 1. Mai in Berlin außer den Polizisten aus der Hauptstadt auch zahlreiche Beamte aus anderen Bundesländern im Einsatz. Wegen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin will Bayern jedoch womöglich bald keine Polizisten mehr zur Amtshilfe in die Hauptstadt schicken - zumindest solange es keine juristische Klarstellung zu den Haftungsrisiken gibt.
"Wir haben grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit und wir wollen uns auch nicht davonstehlen. Aber um das fortsetzen zu können, erwarten wir glasklare Belege, dass sich jetzt keine neuen Belastungen für unsere Beamten ergeben", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Nachrichtenagentur dpa. Es sei wichtig, dass das Thema bei der am Mittwoch in Erfurt startenden Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern auf der Tagesordnung stehe.
Herrmann: Berlin in der Bringschuld
"Wir brauchen die gegenseitige Unterstützung, aber es darf nicht sein, dass dadurch neue Haftungsrisiken für die eingesetzten Beamten entstehen", sagte Herrmann. Daher werde es nun auf der Konferenz darum gehen, dass die Gesetzesregelung nicht zu Problemen für den Einsatz von Beamten aus anderen Ländern führe. "Das haben die beiden großen Polizeigewerkschaften ja auch thematisiert, das sollten wir ernst nehmen."
Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll die Menschen in Berlin besser vor behördlicher Diskriminierung schützen. Es soll Klagen - etwa gegen Polizisten oder eine Ticketkontrolle in der U-Bahn - erleichtern. Profitieren sollen jene, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status oder rassistischer Zuschreibungen diskriminiert werden. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits zugesagt, dass mögliche Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche nach dem neuen Gesetz ausschließlich gegen das Land Berlin gerichtet sein könnten. Auch für einen bayerischen Polizisten würde demnach Berlin zahlen.
spiegel
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