Die Neuregelung sieht vor, dass strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden müssen. Für eine Reihe von Delikten werden zudem die Strafen erhöht.
Die Abgeordneten beraten nach dem jüngsten Fall von sexuellem Kindesmissbrauch zudem in einer Aktuellen Stunde über das Thema. Die große Koalition strebt hier Gesetzesverschärfungen an. Der Bundestag entscheidet abschließend über eine gesetzliche Neuregelung für Arbeitnehmer, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandt werden. Sie sollen künftig nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben.
AFP.com
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