In einem Brief an Amthor frage die Verwaltung unter anderem, ob er in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium, in dem er sich für das IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark gemacht hatte, den Bundestagsadler benutzt und damit zweckentfremdet habe, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) in seinen Freitagsausgaben.
Auch dringt die Verwaltung dem Bericht zufolge auf Auskünfte zu möglichen Reisen Amthors auf Kosten der Firma. Zu seiner Tätigkeit für das Unternehmen und seinen Aktienoptionen habe sich der 27-Jährige bereits zuvor von sich aus gegenüber der Bundestagsverwaltung geäußert.
Die bloße Übertragung von Aktienoptionen, die Amthor inzwischen nach eigenen Angaben zurückgegeben hat, ist demnach nicht anzeigepflichtig. Ein anzuzeigender Vermögensvorteil liege laut Bundestagsverwaltung erst vor, wenn die Option ausgeübt wurde - also die Aktienanteile tatsächlich erworben wurden, schreibt das RND.
Amthor hat sein Engagement für Augustus Intelligence inzwischen als "Fehler" bezeichnet und erklärt, diese Nebentätigkeit beendet zu haben. Sein Fall hat in Berlin eine Diskussion um Lobbyismus und die Regeln für Abgeordnete bei Nebentätigkeiten ausgelöst. Am Freitag will sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema befassen.
AFP.com
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