Wer haftet für Schäden bei der Probefahrt?

  22 Juni 2020    Gelesen: 832
  Wer haftet für Schäden bei der Probefahrt?

Ob privat oder vom Händler: Einen Gebrauchtwagen ohne Probefahrt zu kaufen, ist keine gute Idee. Doch vorher sollte man klären, wer dabei für Schäden haftet.

Gut sieht der Gebrauchtwagen ja aus - jetzt geht es auf die Probefahrt. Bevor die starten kann, sollten Interessent und Verkäufer aber unbedingt die Versicherungsbedingungen des Fahrzeugs klären, rät der ADAC. Wie sind Schäden abgedeckt und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Grundsätzlich haftet der Probefahrer für alle verschuldeten Schäden. Private Verkäufer sollten im Zweifel aber vorher bei der eigenen Versicherung klären, ob ein potenzieller Interessent für eine Probefahrt mitversichert ist. Bei manchen Versicherungspolicen sind bestimmte Nutzer wie zum Beispiel ein Probefahrer ausgeschlossen.

Auch Ausweispapiere und den Führerschein sollte man sich vom Probefahrer zeigen lassen. Eine weitere Regel: Bei der Probefahrt immer mitfahren und den Fahrzeugbrief als Besitzurkunde (Zulassungsbescheinigung Teil 2) nicht mitführen.

Auch Selbstbeteiligung kann teuer werden

Am besten ist eine Vollkaskoversicherung. Denn die kommt in der Regel für selbst verursachte Schäden am eigenen Auto auf. Auch dann muss der Probefahrer jedoch eine Selbstbeteiligung und einen Höherstufungsschaden ersetzen. Schäden Dritter sind dagegen immer durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist außerdem, im Vorfeld den Wagen zu begutachten und Vorschäden zu dokumentieren, um späteren Streit zu vermeiden.

Beide Parteien fixieren die Bedingungen idealerweise schriftlich. So lassen sich auch weitere Aspekte festhalten, etwa die Höhe eines einbehaltenen Pfands oder der Zustand des Autos. Dafür hält der ADAC PDF-Vorlagen parat.

Bei einem Händler werde angenommen, dass die Haftung stillschweigend auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz reduziert ist, so der Autoclub. Dennoch sollten Kunden gezielt nachfragen, ob das Auto vollkaskoversichert ist und wer die Selbstbeteiligung trägt. Das und die genaue Höhe lässt man sich dann vom Händler in die Übernahmebestätigung für das Fahrzeug eintragen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa


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