Die Karlsruher Richter gaben den Beschwerden von drei Betroffenen aus Berlin statt. Sie hatten gefordert, aufschiebende Wirkung für ihre Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu bekommen, da ihnen sonst theoretisch die Abschiebung drohe. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte argumentiert, das sei nicht nötig, weil es derzeit keine Abschiebungen aus dem Bundesland nach Afghanistan gebe. Das Verfassungsgericht urteilte jetzt, diese Haltung sei nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar.
deutschlandfunk
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