Die Verbraucher müssten nicht in Deutschland, wo Volkswagen seinen Sitz hat, vor Gericht ziehen, entschieden die Luxemburger Richter. Sie könnten stattdessen im Land des Autokaufs Klage erheben.
Hintergrund ist der Fall von mehr als 500 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist. Normalerweise müsste eine Klage in demjenigen Staat eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist.
Die Luxemburger Richter entschieden nun grundsätzlich, dass in Fällen wie dem VW-Abgasskandal eine Ausnahme von den gängigen gerichtlichen Zuständigkeiten vorliegt. Der Ort der Verwirklichung des Schadens liege im konkreten Fall in Österreich.
deutschlandfunk
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