Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Verkäufer eines gebrauchten Autos davor bewahrt, dass er seinen BMW im Wert von mindestens 12.000 Euro für nur einen Euro herausgeben muss. Der Mann hatte sich in seiner Auktionsbeschreibung auf Ebay fehlerhaft ausgedrückt und "Preis 1 €" geschrieben, damit aber lediglich den Startpreis der Auktion gemeint.
Das automatisiert bestätigte Sofortkaufgebot des Klägers über einen Euro führte dem Gericht zufolge nicht zu einem bindenden Kaufvertrag. Bereits die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt, bewertete die Preisangabe als Versehen.
Aus mehreren Passagen im Text, wie "Fahrzeug muss innerhalb drei Tagen noch Auktionsende - vom Höchstbietenden abgeholt und bar vor Ort gezahlt werden" und "Sofortangebote sind gerne erwünscht", sei deutlich geworden, dass der Anbieter das Auto versteigern und nicht für einen Euro verkaufen wollte.
Auch habe er rechtswirksam dem Geschäft sofort widersprochen. Dem Kläger stehe daher auch kein Schadenersatz für das nicht ausgehändigte Auto zu.
Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtskräftig, nachdem der Kläger nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts seine Berufung zurückgenommen hatte.
spiegel
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