Demnach könnten die Entscheidungen einer Billigkeitsprüfung unterzogen werden, wenn nach den Regeln des alten Bußgeldkatalogs kein Fahrverbot verhängt worden wäre. Im Saarland und in Bayern werden eingezogene Führerscheine bereits zurückgegeben.
Nach der neuen Verkehrsordnung droht ein Führerscheinentzug, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts um 21 Kilometer pro Stunde sowie außerorts um 26 Kilometer pro Stunde überschritten wird. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen bei 31 beziehungsweise 41 Kilometer pro Stunde. Wegen des Formfehlers sind die neuen Regeln von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt worden.
deutschlandfunk
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