Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung der Dynamik der COVID-19-Infektion bei Einzelpersonen ab dem 20. Juli 2020 in der Region Lankaran und Samukh keine strenge Quarantäneregime mehr angewendet.
In den Regionen Baku, Jalilabad, Ganja, Masalli, Mingachevir, Sumgayit, Yevlakh und in den Regionen Absheron, Barda, Goranboy, Goygol, Khachmaz, Siyazan und Sheki wurde die derzeitige gesundheitlich-epidemiologische Situation am 5. August 2020 bis 06:00 Uhr verschärft. Das spezielle Quarantäneregime wird fortgesetzt. In Städten und Regionen, in denen das spezielle Quarantäneregime verschärft wurde, werden alle öffentlichen Verkehrsmittel an Wochenenden an folgenden Daten eingestellt:
25. Juli von 00:00 bis 27. Juli von 06:00;
1. August von 00:00 bis 3. August von 06:00;
Ab dem 20. Juli 2020 sind Friseurläden, Schönheitssalons und Kosmetikdienste in Städten und Regionen gestattet, in denen das spezielle Quarantäneregime verschärft ist, mit Ausnahme von Massagen und Badeservices. Gleichzeitig wird die Dauer der SMS-Erlaubnis zum Verlassen des Wohnortes und des Aufenthaltsorts von Personen von 2 auf 3 Stunden erhöht.
Auf der Grundlage der aktuellen gesundheitlich-epidemiologischen Situation fordern wir erneut alle auf, die Regeln der persönlichen Hygiene sowie medizinische und vorbeugende Maßnahmen zu befolgen und die Bestimmungen vorbeugender Maßnahmen zum Schutz ihrer selbst und ihrer Angehörigen vor dem Virus einzuhalten.
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