Bundestag beschließt Konto für jedermann
In Zukunft sind alle Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verpflichtet, auf Wunsch ein Basiskonto für Verbraucher einzurichten. Bislang boten nur Sparkassen ein Bürgerkonto für Menschen ohne regelmäßiges Einkommen an
Verweigern können Banken die Kontoeröffnung für jedermann künftig nur in Ausnahmefällen - beispielsweise bei bestimmten Straftaten wie Geldwäsche. Auch wenn die betroffene Person bereits ein Basiskonto hat, ist die Bank nicht verpflichtet, ein weiteres zu eröffnen.
Betroffene, denen die Eröffnung eines Basiskontos verweigert wird, können sich in Zukunft an eine Schlichtungsstelle wenden oder vor Zivilgerichten dagegen klagen.
Älteren Schätzungen zufolge haben bis zu eine Million Menschen in Deutschland keinen Zugang zu einem eigenen Girokonto. Durch die vielen Flüchtlinge ist die Zahl noch gewachsen. Wer kein Zahlungskonto besitze und nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen könne, sei sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt, erklärte das Bundesfinanzministerium.
Auch für Verbraucher, die längst ein Konto haben, soll es mit dem Gesetz Erleichterungen geben. So sollen die Kontogebühren transparenter werden. Das Gesetz will die Banken verpflichten, über die verschiedenen Kosten der Kontoführung vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit zu informieren. Verbraucherschützer haben in der Vergangenheit etwa oft bemängelt, dass Finanzinstitute die Kontogebühren "durch die Hintertür" erhöhen - und beispielsweise neue Kontomodelle einführen.
Außerdem sollen Verbraucher die Kontomodelle der Institute künftig besser vergleichen können. Auf Vergleichsportalen sollen Verbraucher laut Gesetzentwurf auch Angaben über das Filial- und Geldautomatennetz einzelner Institute sowie deren Dispo- und Überziehungszinsen finden können.
Zuletzt soll mit dem Gesetz auch der Kontowechsel erleichtert werden: Wer sein Konto kündigen und zu einer anderen Bank wechseln möchte, soll einen Anspruch darauf haben, dass beide Institute ihn unterstützen, damit sich der bürokratische und finanzielle Aufwand in Grenzen hält. Auch die Eröffnung eines Bankkontos in einem anderen EU-Land soll leichter werden.
Mit dem Gesetz wird die im September 2014 in Kraft getretene EU-Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Es muss noch durch den Bundesrat und soll im ersten Halbjahr 2016 in Kraft treten.