Verbot in der Fleischindustrie

  29 Juli 2020    Gelesen: 770
  Verbot in der Fleischindustrie

Der Einsatz von Werkverträgen statt fester Anstellungen hat Schlachthöfen viel Kritik eingebracht - und könnte indirekt Corona-Ausbrüche begünstigt haben. Nun hat das Kabinett das Ende der Praxis auf den Weg gebracht.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Handwerksbetriebe in der Fleischerei mit maximal 49 Mitarbeitern.

Nicht nur in der Fleischindustrie, sondern für Betriebe aller Branchen sollen zudem weitere Regelungen eingeführt werden:

  • eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung,
  • Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und
  • eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe kontrolliert werden.

Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten, etwa in einem Betrieb von Clemens Tönnies. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

spiegel


Tags:


Newsticker