Ralf Stegner gilt als einer jener Politiker, die ihre Ansichten ziemlich unverblümt formulieren - etwa über die Zustände in den Betrieben von Clemens Tönnies. Und der SPD-Fraktionschef in Schleswig-Holstein darf sich weiter frei darüber äußern: Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Stegner zurückgewiesen, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen.
Tönnies wollte, dass das Gericht Stegner dazu verpflichtet, kritische Äußerungen über die Zustände in den Schlachthöfen zu unterlassen. Unter anderem hatte Stegner in einer Talkshow der "Bild"-Zeitung gesagt: "Die Gesetze werden missachtet dort. Das ist ja gar keine Frage."
Gericht spricht von Meinungsäußerung - und pflichtet Stegner bei
In dem Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es, Tönnies werde durch die Äußerung von Stegner nicht in seinen Rechten verletzt, weil es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele.
"Hierbei kommt zum Tragen, dass der Arbeitsschutz unstreitig im Mai 2020 Verstöße gegen die damals geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt hat", heißt es in der Begründung der Richter.
Stegner zeigte sich erleichtert über das Urteil - und kritisierte die Bedingungen bei dem Konzern erneut: "Wenn Herr Tönnies sich mit dem gleichen Eifer um eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in seinen Schlachthöfen kümmern würde, wie er seine Kritiker juristisch verfolgen lässt, müsste die Politik wahrscheinlich nicht mehr mit gesetzlichen Regelungen gegen Ausbeutung, menschenunwürdige Unterbringung und andere Auswüchse des Subunternehmerunwesens vorgehen, wie es der Bundesarbeitsminister jetzt tun muss."
Deutschlands größter Schlachtkonzern Tönnies hatte den Betrieb am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück nach einer hohen Zahl von Corona-Infizierten unter den Mitarbeitern für rund vier Wochen stoppen müssen. Mittlerweile wird wieder in zwei Schichten geschlachtet.
spiegel
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