Corona-Demonstration ist verboten - Berliner Senat

  26 Auqust 2020    Gelesen: 804
Corona-Demonstration ist verboten - Berliner Senat

Die für das kommende Wochenende in Berlin geplante Demonstration gegen Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie darf nicht stattfinden. Der Senat befürchtet Verstöße gegen die geltenden Hygieneregeln.

Die Gegner der Corona-Einschränkungen hatten geplant, ab 11 Uhr durch Berlin-Mitte zu ziehen und sich am Nachmittag auf der Straße des 17. Juni versammeln. Die Demonstration sollte unter dem Titel "Versammlung für die Freiheit" stattfinden. Bei der Polizei gaben die Veranstalter 17.000 Teilnehmer an. Auch eine Reihe von Gegenkundgebungen wurden bei der Polizei angemeldet.

"Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird", erklärte der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD). "Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen." Er erwarte auch, dass sich alle "Demokratinnen und Demokraten" klar von diesen distanzierten. Geisel kündigte zudem ein entschiedenes Einschreiten der Polizei im Fall von Ansammlungen an.

Bereits am 1. August hatte eine Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen in Berlin heftige Diskussionen ausgelöst. Viele der rund 20.000 Teilnehmer hatten sich bei der Veranstaltung nicht an die Corona-Bestimmungen gehalten. Trotz Hinweisen von Polizei und Veranstaltern waren kaum Menschen mit Mund-Nasen-Schutz zu sehen. Demonstranten riefen "Masken weg". Die Polizei löste die Abschlusskundgebung daher vorzeitig auf. Politiker kritisierten die Teilnehmer als fahrlässig. Neben Corona-Leugnern und radikalen Impfgegnern waren auch viele Teilnehmer mit eindeutig rechtsgerichteten Fahnen oder T-Shirts in der Menge zu erkennen.

Die Ereignisse von vor rund drei Wochen lösten eine Diskussion über eine härtere Gangart bei derartigen Protestformen in Zeiten der Pandemie aus. Berlin verbot in der Vergangenheit bereits zwei Kundgebungen des Verschwörungsideologen Attila Hildmann, weil gegen ihn wegen Volksverhetzung und Bedrohung ermittelt wird. Auch bei dessen Demonstrationen gab es zudem Verstöße gegen Auflagen wie die Maskenpflicht und die Einhaltung von Mindestabständen.

spiegel


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