Bund und Länder wollen im Kampf gegen das Coronavirus das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember verlängern. Es soll jedoch Ausnahmen geben. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für das Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder hervor, die ntv und RTL vorliegt.
Bei den Großveranstaltungen explizit genannt werden Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Allerdings könne es Ausnahmen in Regionen geben, wenn die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen bei unter 15 liegt. Es müsse aber sichergestellt sein, dass die Teilnehmer "ausschließlich aus dieser Region bzw. aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Inzidenzen kommen".
Zudem heißt es in dem vorläufigen Papier, der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sei auf maximal 25 Teilnehmer zu beschränken. Bei privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs sollen zukünftig 50 Teilnehmer erlaubt sein.
Die Möglichkeit, sich als Reiserückkehrer aus Nicht-Risiko-Gebieten kostenlos testen zu lassen, endet zum Ende der Sommerferien am 15. September. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort zu isolieren (Quarantäne).
Zudem sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht nach Vorstellung der Bundesregierung künftig generell mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden. "Alle Länder werden das Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen", heißt es in der Beschlussvorlage.
Quelle: ntv.de, bdk
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