Demonstration darf stattfinden

  29 Auqust 2020    Gelesen: 637
Demonstration darf stattfinden

Die für heute angemeldete Großkundgebung in Berlin gegen die Corona-Schutzmaßnahmen darf endgültig stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht im Wesentlichen die beiden gestrigen Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts. Damit ist das polizeiliche Verbot der Demonstration aufgehoben.

Die Richter folgten somit der Argumentation der Vorinstanz, wonach die Kundgebung unter Auflagen zulässig ist. Die Berliner Versammlungsbehörde hatte zunächst ein Verbot ausgesprochen und als Grund angegeben, es seien Verstöße gegen die Corona-Schutzregeln zu erwarten. Der Veranstalter ging dagegen juristisch vor, die Polizei legte gegen das erstinstanzliche Urteil Beschwerde ein.

Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Bereits das Verwaltungsgericht sah – anders als die Berliner Polizei – keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der für heute geplanten Demonstration. Die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, so das Gericht. Die Anmelderin, die Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“, habe ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt. Es sei nicht zu erkennen, dass das Abstandsgebot bewusst missachtet werde. Weiter heißt es in der erstinstanzlichen Begründung des Urteils, der Anmelder habe unter anderem durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen getroffen.

Demo unter Auflagen möglich

Laut dem Verwaltungsgericht kann die Demonstration damit nun stattfinden – allerdings unter konkreten Auflagen: So muss der Veranstalter Personenballungen verhindern und auf die Einhaltung der Mindestabstände achten.

AfD begrüßt Gerichtsentscheid

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, von Storch, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Sie sagte im Deutschlandfunk, sie sei froh, dass demokratische Grundrechte wieder in Kraft gesetzt worden seien. Man dürfe den Menschen nicht aufgrund irgendwelcher Unterstellungen das Demonstrationsrecht nehmen.

Die Berliner Behörden hatten die Kundgebung der Stuttgarter Initiative „Querdenken“ verboten, zu der 22.500 Teilnehmer angemeldet wurden. Begründet wurde das mit dem Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung.

Polizeipräsidentin Slowik sagte, sollten sich die Demonstranten nicht an Abstands- und Maskenregeln halten, werde man zügig räumen. Die Polizei will mit 3.000 Einsatzkräften vor Ort sein. Bereits gestern Abend demonstrierten nach Angaben der Polizei etwa 1.500 Menschen am Brandenburger Tor auf einer angemeldeten Kundgebung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen.

Gegendemos angekündigt

Das Berliner Bündnis gegen Rechts rief zu einem Protest gegen die Veranstaltungen der Corona-Maßnahmen-Kritiker auf. Die Gegenkundgebung soll am Vormittag auf dem Bebelplatz in Mitte stattfinden unter dem Motto: „Kein Schulterschluss mit Nazis“. Die Kleinpartei und Künstlergruppe „Bergpartei“ organisiert unter dem Titel „Tätervolk sucht Opferrolle?“ außerdem eine Kundgebung am Bahnhof Friedrichstraße. Später soll dann von dort aus ein Fahrradkorso starten.


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