Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März 2014 wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Am 2. Juni 2014 trat er seine Strafe an. Bereits Anfang 2015 wurde er Freigänger. Seitdem arbeitete Hoeneß tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern, dessen Präsident er bis zu seiner Verurteilung war. Die meisten Wochenenden verbrachte er in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee.
Hoeneß kam aufgrund der selten angewandten Halbstrafenregelung bereits nach 21 Monaten frei. Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. Das Strafgesetzbuch erlaubt aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte der Zeit.
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