Kindesmissbrauch soll härter bestraft werden

  01 September 2020    Gelesen: 517
Kindesmissbrauch soll härter bestraft werden

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder will das Bundesjustizministerium künftig strenger ahnden. Ein Gesetzentwurf sieht für Täter eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vor. Gerade im Fall von Kinderpornografie sollen die Ermittler leichter gegen Verdächtige vorgehen dürfen.

Das Bundesjustizministerium treibt die Strafverschärfung für sexualisierte Gewalt gegen Kinder voran. Künftig soll sexueller Kindesmissbrauch als Verbrechen eingestuft werden mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft statt wie bisher sechs Monaten, wie aus einem veröffentlichten Gesetzentwurf hervorgeht. Als Maximum sollen 15 statt zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich sein. Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sollen zu Verbrechen hochgestuft werden.

Die einschlägigen Straftatbestände des sexuellen Kindesmissbrauchs sollen dem Entwurf zufolge umbenannt werden. Anstelle von "sexuellem Missbrauch von Kindern" soll durchgängig von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben", wie das Justizministerium erläuterte.

Der Entwurf sieht außerdem zusätzliche Möglichkeiten der Strafverfolgung in bestimmten Fällen vor: Bei schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder soll leichter Untersuchungshaft angeordnet werden können. Die Hürden der Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie werden gesenkt. Auch die Onlinedurchsuchung soll erleichtert werden.

Kinderhilfswerk fordert mehr Ermittler

"Um Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, sollen die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse erheblich verlängert werden", erklärte das Justizministerium weiter. Länder und Verbände können nun bis zum 14. September ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

In der großen Koalition hatte die Union schon länger Strafverschärfungen gefordert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD lehnte diese zunächst ab, änderte aber Anfang Juni ihre Meinung. Die Debatte hatte Fahrt aufgenommen, nachdem mehrere Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie mit zahlreichen Tätern und Opfern bekannt geworden waren.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Gesetzesinitiative. Gleichzeitig müsse aber auch "der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt steigen", forderte die Organisation. Die Zahl der Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes solle "massiv aufgestockt werden".

ntv


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