Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen sogenannte Pop-up-Radwege in der Hauptstadt stattgegeben. Wegen "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit" für die acht temporären Radwege soll nun die entsprechende Beschilderung entfernt werden - dazu verpflichtete das Gericht die Verkehrssenatsverwaltung, wie in einer Mitteilung von Montag zu lesen ist.
Die Gefahrenlage sei nicht dargelegt worden
Der Grund für die Entscheidung sei, dass nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die Einrichtung der zusätzlichen Radinfrastruktur vorlagen. Befristete Radwege dürfen nur dort von der Senatskanzlei angeordnet werden, wo die Sicherheit und Belastung des Verkehrs "ganz konkret auf eine Gefahrenlage" hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei, so das Gericht. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt. Auch könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um "verkehrsbezogene Erwägungen" handle.
Als Senatorin Regine Günther (Grüne) die Straßenmarkierungen in der Coronakrise veranlasste, gab sie als Grund an, in der Pandemie die systemrelevante Mobilität gewährleisten zu wollen. Da ein Großteil der Berliner kein Auto habe und der Mindestabstand in öffentlichen Verkehrsmitteln kaum einzuhalten sei, entschied sie die Einrichtung zusätzlicher Radinfrastruktur, indem an vielen Stellen dem Autoverkehr eine Spur weggenommen wurde.
20 Prozent der ÖPNV-Fahrer stiegen auf Rad um
In vielen deutschen Städten wurden temporäre Radwege geschaffen. Berlin war die erste, hier entstanden acht temporäre Radwege. Grundgedanke war, dass Menschen voneinander Abstand halten sollen - mindestens 1,50 Meter - um sich nicht mit dem neuartigen Virus anzustecken und die konventionellen Radwege dafür nicht ausreichen. Erst recht nicht, weil zu Zeiten der Krise mehr Menschen aufs Rad stiegen als sonst. Zwischenzeitlich seien 20 Prozent der üblichen ÖPNV-Fahrgäste umgestiegen, zeigt ein vom Bundesbildungsministerium in Auftrag gegebener Mobilitätsreport.
In Berlin sollen die meisten temporären Radwege auch über die Krise hinaus bestehen bleiben. Das sei möglich, weil sie "ohnehin vom Mobilitätsgesetz gefordert werden", erklärt der Leiter des Straßen- und Grünflächenamts des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Felix Weisbrich. Inwiefern die Anordnung des Gerichtes in der Zwischenzeit eine Auswirkung hat, bleibt abzuwarten: Gegen den Beschluss zur Entfernung der Radwege kann nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.
spiegel
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