So, wie sie geplant war, ist sie nicht erlaubt: Der für den heutigen Samstag in München geplanten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen kam ein Gerichtsurteil dazwischen. Die Demo darf nicht, wie vom Veranstalter organisiert, auf dem Odeonsplatz stattfinden, sondern nur auf der Theresienwiese und nur mit 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. (Aktenzeichen: M 13 E 20.4261, M 13 E 20.4258)
Das Urteil fällte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am frühen Samstagmorgen und bestätigte damit in Teilen das erstinstanzliche Urteil und die Vorgaben der Stadt. Ein bislang verbotener Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern vom Odeonsplatz bis zur Theresienwiese wurde demnach zwar erlaubt. Die Beschwerde der Organisatoren, die Initiative "Querdenken 089", wurde aber zurückgewiesen. Die Initiative hatte unter dem Motto "Frieden, Freiheit, Gesundheit" eine Demo mit 5000 Teilnehmern auf dem Odeonsplatz angemeldet.
Die Stadt untersagte diese Demonstration, gestattete aus Infektionsschutzgründen lediglich ein Zusammenkommen von 1000 Teilnehmern auf der Theresienwiese - wogegen die Veranstalter geklagt hatten. Nun entschieden die Richter: Die absehbaren Verstöße gegen das gesetzlich zwingend erforderliche Abstandsgebot begründeten eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
In Berlin hatte es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die Corona-Politik Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der Polizei gegeben. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt und kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern für Empörung gesorgt.
Lesen Sie hier, wie es dazu kam, dass Extremisten und Mitläufer die Reichstagstreppe besetzten - und wie Chats in Messenger-Kanälen zeigen, dass die Idee länger im Umlauf war und die Umsetzung vorbereitet wurde.
spiegel
Tags: