Kabinett justiert beim Elterngeld nach

  16 September 2020    Gelesen: 419
Kabinett justiert beim Elterngeld nach

Mütter oder Väter verringern nach der Geburt eines Kindes oftmals ihre Arbeitszeit oder bleiben vorübergehend ganz zu Hause. Den Lohnausfall kompensiert das Elterngeld, dessen Konditionen sich nun ändern sollen. Von der Reform profitieren etwa Eltern von Frühchen und Arbeitende in Teilzeit.

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Elterngelds auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen Eltern von Frühchen und Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Zudem soll es neue Einkommensgrenzen geben: Mütter und Väter, die gemeinsam über ein Einkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, bekommen den Plänen zufolge künftig kein Elterngeld mehr. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro.

Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Dieser sogenannte Frühchenmonat soll den Betroffenen mehr Zeit geben, "mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können", wie es im ursprünglichen Gesetzentwurf hieß, der bereits im Februar bekannt geworden war.

32 statt 30 Stunden erlaubt

Geplant ist außerdem, dass Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So wird beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich. Zudem soll es Verbesserungen beim sogenannten Partnerschaftsbonus geben, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Die Neuregelungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten, müssen aber noch durch Bundestag und Bundesrat.

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann als sogenanntes "ElterngeldPlus" auch weiter gestreckt werden. Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.

Quelle: ntv.de, mdi/dpa


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